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   VG Düsseldorf, 01.07.2003 - 2 K 8533/02   

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VG Düsseldorf, 01.07.2003 - 2 K 8533/02 (https://dejure.org/2003,10928)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2003 - 2 K 8533/02 (https://dejure.org/2003,10928)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 2 K 8533/02 (https://dejure.org/2003,10928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung und Erstellung einer neuen Beurteilung ; Anforderungen an den Erlass einer dienstlichen Beurteilung durch den Dienstherrn; Berücksichtigung des Dienstalters und Lebensalters; Erfordernis einer individuellen Begründung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 01.07.2003 - 2 K 8533/02
    vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.1981 - 2 C 8.79 -, NVwZ 1982, 101; Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, Rdn. 149 ff.

    B 2000, 211, vom 02.03.1995 - 2 C 17.94 -, ZBR 1995, 238, und vom 30.04.1981 - 2 C 8.79 -, NVwZ 1982, 101.

    Ob dieser dabei jeweils das zweckmäßigste System entwickelt und die zweckmäßigsten Regelungen getroffen hat oder ob zweckmäßigere denkbar wären, ist weder Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.1981, a.a.O., noch kann dies ein Grund dafür sein, einer Bestimmung eine Bedeutung beizulegen, die zwar praktikabler erscheinen mag, die ihr nach dem erkennbaren Willen des Richtliniengebers aber nicht zukommen soll.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2001 - 6 A 2966/00

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung ; Qualifizierung eines

    Auszug aus VG Düsseldorf, 01.07.2003 - 2 K 8533/02
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.02.2001 - 6 A 2966/00 -, NWVBl 2002, 351.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 02.04.1981 - 2 C 13.80 -, Buchholz 232 (§ 15 BBG) Nr. 15 (S. 7), und Urteil vom 25.08.1988 - 2 C 51.86 -, BVerwGE 80, 123 (126); OVG NRW, Urteil vom 22.06.1998 - 6 A 6370/96 - und Urteil vom 13.02.2001 - 6 A 2966/00 -.; a.A. Schnellenbach, a.a.O. Rdn. 399.

    Zwar kann nach allgemeinen Grundsätzen eine dienstliche Beurteilung nachträglich - im Verwaltungs-, Vor- oder Klageverfahren - ergänzt werden und können in einer Beurteilung enthaltene Werturteile nachträglich erläutert werden, vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 13.02.2001 - 6 A 2966/00 -.

  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 01.07.2003 - 2 K 8533/02
    Gelangen indes Beurteilungsrichtlinien - wie hier die Bestimmung der Nr. 8.1 Abs. 2 BRL Pol hinsichtlich der Begründungspflicht bei der Beurteilungsrunde zum Stichtag 01.06.2002 - zu ersten Mal zur Anwendung, so stellen sie gleichsam "eine - der Verwaltung und den Bewerbern im Voraus bekannt gegebene - antizipierte Verwaltungspraxis" dar, vgl. BVerwG, Urteile vom 29.04.1971 - II C 20.69 -, DÖV 1971, 748, und vom 24.03.1977 - II C 14.75 -, BVerwGE 52, 193, bzw. sind die Beurteilungsrichtlinien selbst Anknüpfungsgrundlage für die Selbstbindung der Verwaltung, solange nicht konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Verwaltungspraxis von den Beurteilungsrichtlinien entfernt haben könnte.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.1977, a.a.O..

  • VG Gelsenkirchen, 08.09.2004 - 1 K 657/03

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung ; Rechtmäßigkeit beamtenrechtlicher

    Die Begründung soll in diesen Fällen "den Beurteilten aufzeigen, warum im Quervergleich innerhalb der Vergleichsgruppe trotz der zunehmenden Lebens- und Diensterfahrung kein positiveres Ergebnis erzielt wurde." Dies bekräftigt - wie bereits das VG E. in seinem Urteil vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 - ausgeführt hat -, das bereits vom Wortlaut der Nr. 8.1 Absatz 2 BRL Pol nahe gelegte Verständnis, dass eine auf die Person des beurteilten Beamten eingehende Begründung für das Nichteingreifen der Regelvermutung verlangt wird.

    Vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 1981 - 2 C 13.80 -, Buchholz 232 (§ 15 BBG) Nr. 15 (S. 7), und Urteil vom 25. August 1988 - 2 C 51.86 -, BVerwGE 80, 123 (126); OVG NRW, Urteil vom 22. Juni 1998 - 6 A 6370/96 - und Urteil vom 13. Februar 2001 - 6 A 2966/00 -, VG E. , Urteil vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 - a.A. Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, Rn. 399.

    Vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 07. Juni 2000 - 6 A 2462/99 - und Urteil vom 13. Februar 2001 - 6 A 3438/00-, VG E. , Urteil vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 -, VG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2003 - 19 K 8113/02 - Dem Erfordernis einer individuellen Begründung des Nichteingreifens der Regelvermutung der Nr. 6 BRL Pol steht auch nicht entgegen, dass hiernach dem Dienstvorgesetzten die sicherlich nicht immer einfach zu erfüllende Verpflichtung auferlegt wird, nach den Ursachen des Leistungsstillstandes zu forschen und diese in der Beurteilung niederzulegen.

    Vgl. VG E. , Urteil vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02; VG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2003 - 19 K 8113/02 - Soweit Beurteilungsrichtlinien Verfahrensregelungen aufstellen, besteht eine weite Gestaltungs- und Ermessensfreiheit des Dienstherrn.

    Wie bereits das VG E. in seinem Urteil vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 - und diesem sich anschließend das VG Köln in seinem Urteil vom 12. Dezember 2003 - 19 K 8113/02 - ausgeführt hat, dürfte insbesondere der Erstbeurteiler, der den Beamten in beinahe täglichen Arbeitskontakten über einen langen (Beurteilungs- )Zeitraum erlebt, regelmäßig - ggf. unter Mithilfe weiterer Vorgesetzter - in der Lage sein zu erkennen oder zumindest in Erfahrung zu bringen, warum die Leistung des Beamten stagniert oder gar nachgelassen hat.

  • VG Gelsenkirchen, 08.09.2004 - 1 K 4611/03

    Beurteilung, Polizei, Begründung, Lebenserfahrung, Diensterfahrung, Standzeit

    Die Begründung soll in diesen Fällen "den Beurteilten aufzeigen, warum im Quervergleich innerhalb der Vergleichsgruppe trotz der zunehmenden Lebens- und Diensterfahrung kein positiveres Ergebnis erzielt wurde." Dies bekräftigt - wie bereits das VG E. in seinem Urteil vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 - ausgeführt hat -, das bereits vom Wortlaut der Nr. 8.1 Absatz 2 BRL Pol nahe gelegte Verständnis, dass eine auf die Person des beurteilten Beamten eingehende Begründung für das Nichteingreifen der Regelvermutung verlangt wird.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 02. B. 1981 - 2 C 13.80 -, Buchholz 232 (§ 15 BBG) Nr. 15 (S. 7), und Urteil vom 25. August 1988 - 2 C 51.86 -, BVerwGE 80, 123 (126); OVG NRW, Urteil vom 22. Juni 1998 - 6 A 6370/96 - und Urteil vom 13. Februar 2001 - 6 A 2966/00 -, VG E. , Urteil vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 - a.A. Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, Rn. 399.

    vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 07. Juni 2000 - 6 A 2462/99 - und Urteil vom 13. Februar 2001 - 6 A 3438/00-; - VG E. , Urteil vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 - VG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2003 - 19 K 8113/02 - Dem Erfordernis einer individuellen Begründung des Nichteingreifens der Regelvermutung der Nr. 6 BRL Pol steht auch nicht entgegen, dass hiernach dem Dienstvorgesetzten die sicherlich nicht immer einfach zu erfüllende Verpflichtung auferlegt wird, nach den Ursachen des Leistungsstillstandes zu forschen und diese in der Beurteilung niederzulegen.

    vgl. VG E. , Urteil vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 - VG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2003 - 19 K 8113/02 - Soweit Beurteilungsrichtlinien Verfahrensregelungen aufstellen, besteht eine weite Gestaltungs- und Ermessensfreiheit des Dienstherrn.

    Wie bereits das VG E. in seinem Urteil vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 - und diesem sich anschließend das VG Köln in seinem Urteil vom 12. Dezember 2003 - 19 K 8113/02 - ausgeführt hat, dürfte insbesondere der Erstbeurteiler, der den Beamten in beinahe täglichen Arbeitskontakten über einen langen (Beurteilungs- )Zeitraum erlebt, regelmäßig - ggf. unter Mithilfe weiterer Vorgesetzter - in der Lage sein zu erkennen oder zumindest in Erfahrung zu bringen, warum die Leistung des Beamten stagniert oder gar nachgelassen hat.

  • VG Düsseldorf, 23.11.2004 - 2 K 1931/03

    Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung eines Kriminalhauptkommissars;

    vgl. insgesamt Urteil der Kammer vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 -, Beschluss der Kammer vom 11. Oktober 2004 - 2 L 2451/04 - VG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2003 - 19 K 8113/02 - und VG Gelsenkirchen, Urteil vom 8. September 2004 - 1 K 657/03 -.

    Urteil vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 - vgl. auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 8. September 2004 - 1 K 657/03 - offen VG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2003 - 19 K 8113/02 -.

  • VG Köln, 12.12.2003 - 19 K 8113/02

    Weisungsunabhängigkeit des Erstbeurteilers ; Anwendung der

    Ein solcher Mangel führe zur Rechtswidrigkeit der dienstlichen Beurteilung, wie das VG Düsseldorf durch Urteil vom 01. Juli 2003 - 2 K 8533/02 - entschieden habe.

    Zur Fehlerhaftigkeit einer unzureichenden Begründung nach Nr. 8.1 BRL in einem vergleichbaren Fall hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem - den Beteiligten bekannten - Urteil vom 01. Juli 2003 - 2 K 8533/02 - u.a. ausgeführt:.

  • VG Düsseldorf, 06.06.2006 - 2 K 5184/05

    Beurteilung; Polizei; Nr. 8.1 Abs. 2 BRL Pol

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG RW), Urteil vom 7. Juni 2005 - 6 A 3355/03 , IÖD 2005, 268, sowie Beschlüsse vom 27. April 2006 6 A 1140/04 und vom 3. Mai 2006 - 6 A 207/05 ; Urteile der erkennenden Kammer vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 , vom 16. November 2004 - 2 K 2824/03 und 23. November 2004 - 2 K 1931/03 .

    Soweit das erkennende Gericht den Endbeurteiler nach Nr. 8.1 Abs. 2 BRL Pol als verpflichtet angesehen hat, darüber hinausgehend nach den Ursachen und Hintergründen des Leistungsstillstands zu forschen und diese in der Beurteilung darzustellen, vgl. Urteile vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 , vom 16. November 2004 - 2 K 2824/03 und 23. November 2004 - 2 K 1931/03 , hält sie hieran aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit nicht mehr fest, nachdem das OVG NRW hierzu die Ansicht vertreten hat, dass die Schilderung von leistungsmäßigen Einschränkungen, welche die erneute Vergabe desselben Gesamturteils nachvollziehbar machen, dem Begründungserfordernis genüge und mehr nicht gefordert werden könne.

  • VG Aachen, 30.03.2006 - 1 K 344/03

    Rechtswidrigkeit einer dienstlichen Beurteilung eines Kriminalhauptkommissars;

    Der Kläger wiederholt und vertieft sein Vorbringen aus dem Vorverfahren und verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 -, wonach die pauschale und formelhafte Begründung für die gegenüber den beiden Vorbeurteilungen nicht verbesserte dienstliche Beurteilung unzureichend sei.

    Urteil vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 -, juris, hierzu ausgeführt:.

  • VG Düsseldorf, 08.03.2005 - 2 K 6383/04

    Bestimmung des Umfangs der gerichtlichen Überprüfung dienstlicher Beurteilungen ;

    vgl. zu alledem Urteil des VG Düsseldorf vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 -.
  • VG Düsseldorf, 19.12.2006 - 2 K 4316/06

    Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Polizeibeamten; Gewährleistung der

    Soweit das erkennende Gericht den Endbeurteiler nach Nr. 8.1 Abs. 2 BRL Pol als verpflichtet angesehen hatte, darüber hinausgehend nach den individuellen Ursachen und Hintergründen des Leistungsstillstandes zu forschen und diese in der Beurteilung darzustellen, vgl. Urteile vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 -, www.nrwe.de, vom 16. November 2004 - 2 K 2824/03 -, und vom 23. November 2004 - 2 K 1931/03 -, www.nrwe.de, hat es hieran aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit nicht mehr festgehalten, vgl. Urteil vom 6. Juni 2006 - 2 K 5184/05 - und Beschluss vom 5. September 2006 - 2 L 1470/06 -, nachdem das OVG NRW die Ansicht vertreten hatte, dass die Schilderung von tatsächlichen Umständen, welche die erneute Vergabe desselben Gesamturteils nachvollziehbar machten, dem Begründungserfordernis genüge und mehr nicht gefordert werden könne.
  • VG Düsseldorf, 30.01.2007 - 2 K 4356/06

    Beurteilung; Polizei; Abweichungsbegründung; Leistungsstillstand; Erstbeurteiler;

    Er hat hiermit sogar den weiter gehenden Anforderungen der früheren - inzwischen aufgegebenen - Rechtsprechung der Kammer entsprochen, die den Endbeurteiler nach Nr. 8.1 Abs. 2 BRL Pol als verpflichtet angesehen hat, nach den Ursachen und Hintergründen des Leistungsstillstands zu forschen und diese in der Beurteilung darzustellen, vgl. Urteile vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 - und vom 23. November 2004 - 2 K 1931/03 ; Urteil vom 21. November 2006 - 2 K 3996/06 -.
  • VG Gelsenkirchen, 12.10.2011 - 1 K 5094/10

    Dienstliche Beurteilung, Beteiligung ehemaliger Vorgesetzter, Beteiligung von

    VG Köln, Urteil vom 26. Februar 2007 - 19 K 3308/06 -, www.nrwe.de, Rdnr. 22; nicht beanstandet wurde die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung an der Beurteilerbesprechung von: OVG NRW, Urteil vom 7. Juni 2005 - 6 A 3355/03 -, www.nrwe.de, Rdnr. 30; VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Juli 2010 - 2 L 576/10 -, www.nrwe.de, Rdnr. 25 f.; Urteil vom 1. Juli 2003 - 2 K 8533/02 -, www.nrwe.de, Rdnr. 26; VG Köln, Urteil vom 26. Februar 2007 - 19 K 3308/06 -, a.a.O.
  • VG Aachen, 04.06.2007 - 1 L 138/07

    Beförderung und Besetzung einer Planstelle der Besoldungsgruppe A 10 der

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